Ausgabe vom 13.01.1968 Seite 22

Suchbegriffe 13.01.1968    22


Verwalter hat Recht C.W.M. fragt Bin Einwohnerin eines Altersheimes und besitze ein Fernsehgerät. Eine Antenne hat die Firma auf meinem Balkon vor dem Zimmerfenster aufgehängt. Der Verwalter des Heims beanstandet aber, daß die Antenne dort angebracht ist und verlangt, daß ich sie entferne. Meine Bitte, die Antenne auf dem Dach, an dem dort vorhandenen Antennenmast anbringen zu dürfen, wurde mit einem harten .Nein beantwortet. Er sagte mir, ich könne ja bis 21 Uhr an den gemeinsamen Fernsehsendungen teilnehmen. Aber ich bin 80 Prozent gehbehindert und kann auch nicht lange sitzen. Meine Frage lautet nun, kann man mir das Anbringen der Antenne auf dem Dach oder auf meinem Balkon verweigern? Muß ich auf die Freude des Fernsehens verzichten? Antwort Durch Anerkennung der Hausordnung in Ihrem Heim haben Sie sich verpflichtet, keine eigene Antenne auf dem Balkon oder in Ihrem Zimmer anbringen zu lassen, sondern vielmehr einen der drei Gemeinschaftsräume zu benutzen, in dem in jedem eines der drei Programme zu sehen ist. Sie werden auch Verständnis dafür haben, daß die Sendezeiten abends beschränkt werden, da viele Insassen zeitig Ihre Nachtruhe haben und nicht gestört sein wollen. Bei der Vielzahl der Insassen Ihres Heims können Ausnahmen von dieser Anordnung der ...