Ausgabe vom 25.03.2023 Seite 3

Suchbegriffe 25.03.2023    3


»Ich bin vom Streik nicht betroffen, finde ihn trotzdem nicht gut. Mir fehlt das Verständnis. Das ist nicht verhältnismäßig.«Helga Kreidel »Die Forderungen sind überzogen. Wir geraten so von einer Preis- Lohn-Spirale in eine Lohn-Preis-Spirale hinein.«Nikolaus Gauthier »Das Recht auf den Streik steht ihnen zu. Ich kann zum Glück auch auf das Fahrrad umsteigen, wenn meine Bahn nicht fährt.«Bettina Schürg Vor dem WarnstreikKeine Titelangabe »Die streiken mir viel zu oft. Die brauchen nicht noch mehr Geld. Wer soll das bezahlen? Wir Steuerzahler?«André Jütte Homeoffice: Kein gesetzlicher Anspruch palWeil am Montag erhöhter Verkehr auf den Straßen erwartet wird, rät unter anderem der ADAC Arbeitnehmern bei Möglichkeit aus dem Homeoffice zu arbeiten. Einen gesetzlichen Anspruch dafür gibt es laut Jason Schomaker, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Münster, nicht. Das Homeoffice muss im Vorfeld ? im Idealfall bereits am Freitag ? abgesprochen sein. Weitere Sonderregelungen für den Warnstreik gibt es nicht, Arbeitnehmer sind weiterhin dazu verpflichtet, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Absprache, im schlimmsten Fall kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. »Ich finde den Streik in Ordnung ? gerade bei der ...