Ausgabe vom 25.03.2023 Seite 33
Suchbegriffe 25.03.2023 33
Plötzlich wird viel mehr verlangt Wann nachträgliche Preisanpassungen zulässig sind Guten Preis verhandelt, Wohnmobil bestellt ? und jetzt heißt es monatelang warten. Kurz vor der Lieferung folgt oft die Überraschung: Der Händler möchte mehr als den vereinbarten Preis haben. Laut der Verbraucherzentrale (VZ) Hessen rechtfertigen Händler solche Preisanpassungen oft mit gestiegenen Herstellungs- und Lieferkosten. Laut Verbraucherschützer Peter Lassek sind derartige Forderungen nur mit Preisanpassungsklausel im Kaufvertrag möglich. Selbst wenn eine solche Vereinbarung unterzeichnet wurde, bedeutet es nicht, dass die Preiserhöhung zulässig ist. Diese unterliegen strengen Vorgaben.Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt, dass nachträgliche Preiserhöhungen nie zulässig sind, wenn Waren innerhalb von vier Monaten geliefert werden. Bei längeren Wartezeiten darf rein rechtlich ein höherer Preis verlangt werden.Die Preisanpassungsklausel müsse eine Aussage zu der zu erwartenden Höhe der Preisanpassung treffen, sagt Rechtsanwalt Matthias Böse. Unkonkrete Formulierungen seien unzulässig. Zudem dürfen Händler nur die Kostensteigerung, die in der Wartezeit anfiel, an Verbraucher weitergeben. Die Erhöhung darf nicht der Profitmaximierung dienen.Der Bundesgerichtshof ...