Ausgabe vom 25.03.2023 Seite 34

Suchbegriffe 25.03.2023    34


?Die verkaufsoffenen Sonntage haben eine große Bedeutung? Gespräch mit EWG-Geschäftsführer Ingo Niehaus -wol- RHEINE. Zum Frühlingsbeginn findet der erste verkaufsoffene Sonntag des Jahres statt. Die Geschäfte in der Innenstadt dürfen von 13 bis 18 Uhr öffnen, weil es einen räumlichen Zusammenhang zwischen der Veranstaltung ?Rheine mobil: Ab in den Frühling? und der Ladenöffnung gibt und ein angemessenes Verhältnis besteht.Das Ladenöffnungsgesetz NRW definiert dieses Erfordernis, erläuterte EWG-Geschäftsführer Ingo Niehaus auf Anfrage unserer Redaktion. Grundlage ist die ?Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Rheine über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- oder Feiertagen im Gebiet der Stadt Rheine?, die der Rat beschlossen hat. Diese Verordnung regelt, an welchen Sonntagen und in welchen Stadtbereichen Verkaufsstellen über die allgemeinen Ladenschlusszeiten hinaus geöffnet sein dürfen.Die Rechtsprechung dazu hat sich in den vergangenen Jahren konkretisiert und die Anforderungen an die Besucherprognose und den räumlichen Zusammenhang von Veranstaltungs- und Verkaufsstätten präzisiert. Bei der Prüfung der bislang gestatteten Ladenöffnungen in Rheine stehe die Stadt aktuell im Austausch mit der Gewerkschaft Verdi, sagte Niehaus. Eine aktuelle ...