Ausgabe vom 04.08.2023 Seite 18

Suchbegriffe 04.08.2023    18


Aktueller Steuerfall Fettabsaugung mindert Steuern Krankheitskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Es gelten aber hohe Hürden. So müssen die Kosten über der ?zumutbaren Belastung? liegen: Je leistungsfähiger ein Steuerbürger unter Berücksichtigung der Einkünfte, des Familienstands und der Kinderzahl ist, desto weniger dürfen Krankheitskosten die Einkommensteuer mindern. Liegen die Krankheitskosten oberhalb dieser ?zumutbaren Belastung?, bedarf es mitunter besonderer Nachweise. Dies ist etwa erforderlich, wenn es um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden geht (z. B. Frisch- und Trockenzellenbehandlungen, Sauerstoff- und Eigenbluttherapie).Liegt eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlung vor, bedarf es eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer Bescheinigung des Medizinischen Dienstes. Diese müssen vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestellt worden sein.Jetzt hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese strengen Voraussetzungen bei einer Liposuktion nicht gelten (Az. VI R 39/20): Die Klägerin litt ? wie viele andere Frauen ? seit Jahren an einem Lipödem (krankhafte Fettverteilungsstörung). Da konservative Behandlungen keine Besserung bewirkten, unterzog sie sich im Jahr 2017 auf Empfehlung ihres behandelnden Arztes einer Liposuktion ...