Ausgabe vom 24.11.2023 Seite 6
Suchbegriffe 24.11.2023 6
Weingut darf fremde Kelterhäuser nutzen Luxemburgdpa Ein Weingut darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auch Wein unter seinem Namen vermarkten, den es in fremden Kelterhäusern presst. Während der Arbeiten dürfe aber nur der namensgebende Weinhersteller die Anlage nutzen. Er müsse den Vorgang leiten sowie eng und ständig überwachen, teilte das höchste EU-Gericht am Donnerstag in Luxemburg mit. Hintergrund ist der Fall einer Weinproduzentin aus der Moselregion. Sie stellt Wein auch aus Trauben von gepachteten, weiter entfernten Weinbergen her. Um die Trauben zu keltern, mietete die Inhaberin des Weingutes eine Anlage bei einem anderen Weinbetrieb. Das Land Rheinland-Pfalz wollte ihr verbieten, für diesen Wein die geschützten Bezeichnungen ?Weingut? und ?Gutsabfüllung? zu benutzen. Autokonzerne steigern Umsatz und Gewinn Nachrichten Türkei erhöht Leitzins drastisch ankaradpa Die türkische Notenbank hat ihren Leitzins deutlicher als erwartet angehoben. Der Leitzins steigt um 5,0 Prozentpunkte auf 40,0 Prozent, wie die Notenbank am Donnerstag in Ankara nach ihrer geldpolitischen Sitzung mitteilte. Volkswirte hatten im Schnitt mit einer Erhöhung um 2,5 Prozentpunkte gerechnet. Es war die sechste Zinserhöhung in Folge. Trotz massiver Erhöhungen ...