Ausgabe vom 23.03.2024 Seite 37

Suchbegriffe 23.03.2024    37


Beim Gehalt auf die Details achten Berufseinstieg nach dem Studium Zum Jahresgehalt gehören nämlich auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und andere Zusatzleistungen. Monatsgehälter sind nicht aussagekräftig: Bewerberinnen und Bewerber wissen beispielsweise nicht, ob sie zwölf oder dreizehn Gehälter bekommen.Gehaltsmodelle kritisch hinterfragenWenn es um die Bezahlung im ersten Job geht, gilt es, sich nicht von Schlagwörtern blenden zu lassen. Auch wenn ?außertarifliche Vergütung? erst mal nach viel Geld klingt - Überstunden und Sonderzahlungen seien bei diesem Modell häufig abgegolten, so die DGB-Jugend. Sie werden somit nicht extra vergütet.Wirbt ein Arbeitgeber mit ?regelmäßiger Entgeltüberprüfung?, begründet das längst noch keinen Anspruch auf regelmäßige Gehaltserhöhungen. Und hinter dem Stichwort ?Zielentgelt? steckt ein Vergütungsmodell, bei der die Bezahlung an das Erreichen eines bestimmten Ziels geknüpft ist und entsprechend stark schwanken kann. Die DGB-Jugend rät in einem solchen Fall, immer herauszufinden, wie hoch das garantierte Einkommen tatsächlich ist und auf die Details der Vergütung zu achten.Einstiegsgehälter recher-chierenNicht zuletzt sollten sich Absolventinnen und Absolventen über Einstiegsgehälter im ...