Ausgabe vom 02.07.2024 Seite 2

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Bayern darf AfD beobachten Bayerns Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD in dem Bundesland als Ganzes beobachten: Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der Partei mit einem am Montag verkündeten Urteil (Az: M 30 K 22.4912) abgewiesen. Die Richter der 30. Kammer kamen nach Auswertung des vorliegenden Materials und der dreitägigen mündlichen Verhandlung zu dem Schluss, dass in der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen. Äußerungen von AfD-Vertretern ließen erkennen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund aufgebaut werde. Die AfD sprach von einer ?Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit?. Biden-Team setzt auf neuen Wahlwerbespot Nach seinem Debakel im TV-Duell gegen Herausforderer Menschen Lauterbach soll Suizidprävention forcieren Jährlich nehmen sich Tausende Menschen in Deutschland das Leben. Mit einem Suizidpräventionsgesetz soll Gefährdeten Hilfe angeboten werden. Der evangelische Sozialverband Diakonie kritisiert es als unverantwortlich, dass Bundesgesundheitsminister ?Es ist wichtig, genau hinzuschauen? Lagebericht: 364 mutmaßliche Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sich innerhalb von ...