Ausgabe vom 02.07.2024 Seite 3

Suchbegriffe 02.07.2024    3


Hitlergruß mit links ist ebenfalls strafbar Oberlandesgericht Hamm verhandelt Fälle um Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass auch ein Hitlergruß mit dem linken Arm strafbar ist. Ein Mann (51) hatte 2022 am Rande des G-7-Treffens in Münster nach Feststellung des Amtsgerichts Münster linke Demonstranten provoziert. Er hatte sich eine Reichsflagge an die Brust geheftet und zweimal den Hitlergruß gezeigt, also den Arm mit flacher Hand ausgestreckt. Vor dem Landgericht Münster hatte er erklärt, er habe extra den linken Arm genommen, weil er geglaubt habe, der Hitlergruß sei nur mit dem rechten Arm verboten.Amts- und Landgericht Münster verurteilten ihn trotzdem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Zahlung von 60 Tagessätzen von je zehn Euro, also zu 600 Euro.Der Mann ging in Revision zum Oberlandesgericht Hamm, das das Rechtsmittel aber als unbegründet verwarf. Der 4. Strafsenat verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden habe, dass auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß die Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Grußform darstelle.Die Vorschrift solle verhindern, dass sich die Verwendung von Kennzeichen ...