Ausgabe vom 10.08.2024 Seite 33

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Papier ist auf der Toilette ein Muss Sieben Fakten zu WCs am Arbeitsplatz ?Eine Toilette für Mitarbeitende am Arbeitsplatz ist Pflicht?, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitgeber müssen für bis zu zehn Mitarbeitende mindestens eine Toilette bereitstellen, so die entsprechende Regel der Arbeitsstättenverordnung. Zusätzlich wird ein Urinal für männliche Beschäftigte empfohlen. Ab elf Mitarbeitenden muss es in einer Firma zwei Toiletten geben.Werden die Toiletten verstärkt parallel aufgesucht, etwa bei Fließbandarbeit oder in Schulen nur in den Pausen, müssen mehr WCs zur Verfügung stehen. Die Zahl der Toiletten erhöht sich, je mehr Beschäftigte eine Firma hat.Generell sind für weibliche und männliche Beschäftigte zwar getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann die Leitung aber auf getrennte Toiletten für weibliche und männliche Beschäftigte verzichten ? sofern eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist. Sogenannte Unisex-Toiletten sind generell zulässig. In Firmen mit einer größeren Belegschaft können sie bei Bedarf zusätzlich zu der vorgegebenen Zahl von regulären Toiletten zur Verfügung stehen.Die Toilettenräume müssen nah am Arbeitsplatz und auch nah der Pausen-, ...