Ausgabe vom 18.01.2025 Seite 14
Suchbegriffe 18.01.2025 14
Behörde kann Verursacher abmahnen Rufnummernmissbrauch: 154.624 Beschwerden im Jahr 2024 Wer per Anruf, SMS oder Messenger-Nachricht mit Spam jeglicher Art belästigt wird, sollte eine Beschwerde bei der für Rufnummernmissbrauch zuständigen Bundesnetzagentur starten. Denn die Behörde kann in solchen Fällen unter anderem die Verursacher abmahnen, Rufnummern abschalten, Geschäfte untersagen oder Zwangsgelder festsetzen. Beschwerden sind etwa per E-Mail (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) oder per Online-Formular möglich. Aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur zufolge sind die Fallzahlen weiterhin hoch, Tendenz steigend. Im Jahr 2024 sind demnach insgesamt 154.624 Beschwerden eingegangen, 2023 seien es 143.061 gewesen. Mit 60 Prozent entfielen auf den Bereich unerwünschte SMS- und Messenger-Nachrichten die mit Abstand meisten Beschwerden. Damit man nervige bis gefährliche Nachrichten am besten gar nicht erst bekommt und auch richtig auf Betrugs- oder Werbeanrufe reagiert, gibt die Bundesnetzagentur Tipps zum Schutz und zur Prävention: Geben Sie Ihre Telefonnummer nur gezielt und im Bedarfsfall an seriöse Vertragspartner und Firmen weiter. Achten Sie auf mögliche Klauseln in Verträgen, Gewinnspielen, Abos und Angeboten über die Verwendung der ...