Ausgabe vom 15.02.2025 Seite 6
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Stromsperren: Ratengebühren unzulässig düsseldorf Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht einen besseren Schutz bei drohenden Stromsperren erstritten. So dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bei Zahlungsrückständen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben, wie die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf berichtete. AuÃerdem müssten die Unternehmen bei hohen Rückständen Ratenzahlungen für die Dauer von bis zu 24 Monaten anbieten. Energieversorger seien verpflichtet, vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten. Das Energieunternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser habe hierfür Gebühren erhoben. Dagegen habe man erfolgreich geklagt (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24), teilten die Verbraucherschützer mit. Eine Ratenzahlungsvereinbarung gebe Betroffenen die Chance, die Stromsperre abzuwenden und den Zahlungsrückstand auszugleichen, erklärte Kolja Ofenhammer, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Energieversorger bereits ab einem Zahlungsrückstand von zwei monatlichen Abschlägen und mindestens 100 Euro den Strom abschalten. Um Haushalte vor einer plötzlichen Stromsperre zu schützen, gebe es ...