Ausgabe vom 15.02.2025 Seite 22
Suchbegriffe 15.02.2025 22
Wen man wann wo wählen kann Stimme im Wahllokal oder vorher per Briefwahl und in den Wahlämtern abgeben RHEINE/NEUENKIRCHEN/WETTRINGEN. Bei der Bundestagswahl hat man entweder die Möglichkeit, am Sonntag, 23. Februar, in das zuständige Wahllokal zu gehen. Am Wahltag sind die Wahlurnen von 8 bis 18 Uhr geöffnet und man benötigt, neben seinem Ausweis oder Reisepass, die Wahlbenachrichtigung. Eine andere Möglichkeit, seine Stimme abzugeben, ist die Briefwahl, von der bereits viele Wahlberechtigte Gebrauch gemacht haben (siehe 1. Lokalseite). Die Briefwahl kann man von Zuhause aus tätigen. Die dazu benötigten Unterlagen können bei den Wahlämtern und Briefwahlbüros von Rheine, Neuenkirchen und Wettringen beantragt werden. Dort gibt es auch die Gelegenheit, vor Ort direkt zu wählen. In Rheine sitzt das Wahlamt im 1. Obergeschoss des neuen Rathauses, in Neuenkirchen im Sitzungssaal des Rathauses und in Wettringen im Obergeschoss des Rathauses. Für die Briefwahl sollte man einen Ausweis und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Es gelten folgende Ãffnungszeiten: Für Rheine: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr; dazu am heutigen Samstag, 15. Februar, von 8 bis 13 Uhr und am Freitag, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr Für Neuenkirchen: Montag ...