Ausgabe vom 07.06.2025 Seite 14
Suchbegriffe 07.06.2025 14
Kein Minischwein im Wohngebiet Entscheidung des OVG Koblenz Bereits seit einigen Jahren sind Minischweine als Haustiere beliebt. Sie im Wohngebiet zu halten, kann aber ein Verstoà gegen das Baurecht sein und damit untersagt werden. Das zeigt ein Gerichtsentscheid des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz (AZ: 8 A 11067/24.OVG), auf den das Rechtsportal âanwaltsauskunft.deâ verweist. Der Grund: Die Haltung der sogenannten Minipigs kann mit Geräusch- und Geruchsbelästigungen einhergehen, die für ein Wohngebiet nicht üblich sind. Sprich: Ein Wohngebiet ist zum Wohnen da und diese Art der Tierhaltung widerspricht der typischen Nutzung. Im konkreten Fall hatte ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück zwei Minischweine gehalten. Ohne Baugenehmigung und in einem allgemeinen Wohngebiet â umgeben von Einfamilienhäusern. Die Folge: die zuständige Bauaufsichtsbehörde verbot die Haltung. Der Eigentümer klagte. Sein Argument: Minischweine seien nicht vergleichbar mit üblichen Nutztieren wie Hausschweinen. Ihre Haltung sei eher ein Hobby wie etwa bei Hunden. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, das OVG Koblenz bestätigte die Entscheidung. Schweine zählen nicht zu den typischen Kleintieren, die im Wohngebiet gehalten ...