Ausgabe vom 07.06.2025 Seite 29

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„Kein Tier dem Hunger aussetzen“ Taubenfütterin Anne R. nimmt nach Urteil Stellung / Bitte an die Stadt und das Kreis-Veterinäramt -chb- EMSDETTEN. Das Verwaltungsgericht Münster hatte es in der vergangenen Woche entschieden: Das Taubenfütterungsverbot der Stadt ist rechtens, die stadtbekannte Taubenfütterin muss ihr Handeln einstellen. Anne R. hatte bereits vor geraumer Zeit in einem ausführlichen Interview in der EV ihre Sicht der Dinge dargelegt. Das aktuelle Gerichtsurteil nimmt sie nun zum Anlass, um noch einmal ihre Sicht darzulegen. „Ich versorge seit Ende 2019 die Emsdettener Stadttauben. Seit 2020 versuchte ich, mit der Stadt Emsdetten in Kontakt zu treten, um eine tierfreundliche Lösung für die Stadttauben umzusetzen, jedoch gab es leider bis heute keine wirkliche Zusammenarbeit mit der Stadt oder dem Veterinäramt des Kreises Steinfurt im Hinblick auf die Verbesserung der Gesamtsituation der Menschen und Tauben in der Innenstadt“, stellt sie die Situation aus ihrer Sicht dar. Ihren Ursprung hätten die Stadttauben in der aus dem Mittelmeerraum stammenden wild lebenden Felsentaube. Diese wurde zur Brieftaubenzucht nach Europa eingeführt. „Durch die Domestizierung der Felsentaube zur hochgezüchteten Brieftaube ...