Ausgabe vom 28.06.2025 Seite 18

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Ein Dschungel der Möglichkeiten Reform des Namensänderungsgesetzes RHEINE. Das Namensänderungsgesetz ist am 1. Mai 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz eröffnet viele neue Möglichkeiten der Namenswahl, insbesondere auch für volljährige Kinder und Patchworkfamilien. In unserer heutigen Service-Reihe berichtet Rechtsanwältin Ann-Christin Müller, Fachanwältin für Familienrecht bei „Kümpers & Partner Rechtsanwälte mbB“, über die rechtlichen Änderungen und neuen Möglichkeiten. Bisher war es nach dem deutschen Namensrecht nur möglich, dass ein Nachname der Eheleute zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt werden konnte. Nur einer der Ehepartner konnte einen Doppelnamen führen. Die Kinder bekamen bislang nur den gemeinsamen Ehenamen und nicht den Doppelnamen des einen Elternteils. Dies ändert sich nun. Die Eheleute können einen gemeinsamen Doppelnamen bestimmen, den dann auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Neu ist auch, dass auch für den Fall, dass die Eltern keinen Doppelnamen führen, sie ihrem Kind trotzdem einen Doppelnamen geben können, bestehend aus den Nachnamen beider Elternteile. Dies gilt seit der Gesetzesänderung auch dann, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Zur Vermeidung ...