Ausgabe vom 12.07.2025 Seite 33

Suchbegriffe 12.07.2025    33


Richtig verhalten am Unfallort „Gaffer“ riskieren eine Freiheitsstrafe Ein Unfall. Die Feuerwehr arbeitet, der Verkehr stockt − womöglich holt noch einer sein Smartphone raus und filmt? Immer wieder ist so etwas bei Unfällen zu beobachten. Manche Gaffer verstellen auch Zufahrtswege, verursachen Folgeunfälle und behindern durch ihr Verhalten Rettungskräfte bei der Arbeit − schlimmstenfalls gefährden sie so Menschenleben. Daher kann Gaffen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bestraft werden, so der Tüv Süd. Wer sich am Unfallort auf das bloße Beobachten beschränkt oder sogar Aufnahmen macht, anstatt Hilfe zu leisten, gilt als Gaffer. Die Konsequenzen: Als Ordnungswidrigkeit kann Gaffen eine Geldbuße zwischen 20 und 1000 Euro zur Folge haben. Wer Unfallopfer fotografiert oder filmt, begeht − selbst ohne Veröffentlichung − eine Straftat nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch (StGB). Folgen: bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Wer am Unfallort die Erste Hilfe unterlässt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Wer an einem bereits abgesicherten Unfall vorbeifahren muss, macht das den Umständen entsprechend zügig und ohne unnötiges Bremsen, so ...