Ausgabe vom 19.07.2025 Seite 16
Suchbegriffe 19.07.2025 16
Gemeinsam eine gute Lösung finden Balkonkraftwerke in Mietwohnungen: Was Mieter jetzt dürfen â und Vermieter wissen sollten RHEINE. Klimaschutz fängt auf dem eigenen Balkon an â das denken sich immer mehr Mieterinnen und Mieter, die mit einem sogenannten Balkonkraftwerk eigenen Solarstrom erzeugen wollen. Diese steckerfertigen Mini-Solaranlagen lassen sich meist einfach am Balkongeländer oder auf der Terrasse montieren und in die Steckdose einstecken. Doch wie ist das rechtlich geregelt, wenn die Wohnung gemietet ist? Zwei Fachanwälte sorgen für Aufklärung. Alte Rechtslage: Zustimmung nötig, aber nicht erzwingbar . Bis vor Kurzem war die Installation eines Balkonkraftwerks rechtlich als bauliche Veränderung einzuordnen. Nach § 554 Abs. 1 BGB war der Vermieter nicht verpflichtet, einer solchen MaÃnahme zuzustimmen, sofern es sich nicht um ausdrücklich privilegierte Vorhaben wie etwa MaÃnahmen zur Barrierefreiheit, zur Förderung der Elektromobilität oder zum Einbruchschutz handelte. Die Gerichte stuften insbesondere auÃen am Balkon angebrachte Solarpaneele häufig als gravierenden Eingriff in das äuÃere Erscheinungsbild des Mietobjekts ein â mit entsprechendem Spielraum für eine Ablehnung durch den ...