Ausgabe vom 02.08.2025 Seite 7

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VW erleidet weitere Niederlage Europäische Richter geben Diesel-Käufern recht Luxemburg Volkswagen muss im Abwehrkampf gegen Schadenersatzklagen von Diesel-Käufern eine weitere Niederlage einstecken. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) urteilte jetzt, dass sich der Wolfsburger Konzern nicht auf einen sogenannten Verbotsirrtum hinsichtlich der Nutzung von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung berufen kann. Dieser liegt vor, wenn jemand nicht weiß oder falsch einschätzt, dass sein Verhalten verboten und damit rechtswidrig ist. Hintergrund des Urteils des höchsten EU-Gerichts ist ein Verfahren am Landgericht Ravensburg. Dort verlangen nach EuGH-Angaben zwei Käufer von VW-Dieselfahrzeugen Entschädigung, weil ihre Wagen mit mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung ausgestattet wurden. Diese sorgten dafür, dass die Abgasrückführung ab einer Außentemperatur von zehn Grad verringert wurde – mit der Folge, dass die Stickoxidemissionen stiegen. VW brachte in dem Verfahren vor, dass es von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtung ausgegangen sei und diese im Fall einer Nachfrage auch durch das Kraftfahrtbundesamt genehmigt worden wäre. Der EuGH befand dazu nun: Ein Automobilhersteller ...