Ausgabe vom 05.12.2025 Seite 4

Suchbegriffe 05.12.2025    4


Gericht: Höhere Grundsteuer für Gewerbe rechtswidrig gelsenkirchen NRW-Kommunen dürfen von Gewerbebetrieben nach einer ersten Gerichtsentscheidung keine höheren Grundsteuer-Hebesätze verlangen als von Wohngrundeigentümern. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gebe es keinen sachlichen Grund, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Vier Gewerbebetriebe aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hatten gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Es war das erste Verfahren nach der Neuregelung der Grundsteuer, bei der das Land im Sommer vergangenen Jahres den Kommunen unterschiedliche Hebesätze ermöglicht hatte. Damit soll unter anderem ein übermäßiger Anstieg der Wohnkosten verhindert werden. Diese Absicht sei gerechtfertigt, sagte der Vorsitzende Richter der fünften Kammer des Gerichts, Andreas Pesch. Allerdings dürfe die Privilegierung der Wohngrundeigentümer nicht durch eine einseitige Benachteiligung nur der Gruppe der Gewerbetreibenden ausgeglichen werden. Der Ausgleich sei eine Sache aller Steuerzahlenden. Die Unterschiede sind erheblich: So beträgt der Grundsteuer-Hebesatz für Gewerbegrundstücke in Dortmund 1245 Prozent, für Wohngrundstücke mit 625 nur rund die Hälfte. Ähnlich sieht es in ...