Ausgabe vom 05.12.2025 Seite 26

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Eine Gefahr für die Allgemeinheit? Prozess am Landgericht: Schizophrener 60-Jähriger soll Menschen in einem Pflegeheim bedroht haben WETTRINGEN/MÜNSTER. Der Mann auf der Anklagebank wirkte krank, verstört. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Münster stellte fest, dass seine Kommunikationsfähigkeit mindestens stark eingeschränkt oder sogar „nicht möglich“ ist. Die Gutachterin attestierte dem 60-jährigen Angeklagten eine schizophrene Psychose mit – zumindest phasenweise – Symptomen wie Wahrnehmungsstörungen, Halluzinationen und Denkstörungen. Die 20. Große Strafkammer am Landgericht Münster muss nun entscheiden, ob der 60-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und daher eine Sicherheitsverwahrung anzuordnen ist. Der Prozess startete am Donnerstag. Seit 2008 war der heute 60-Jährige in einem Pflegeheim in Wettringen untergebracht, aktuell ist er Patient der LWL-Klinik in Hörstel. Aufgrund psychischer Beeinträchtigungen hatte sich damals seine Frau nach rund 15 Ehejahre von ihm getrennt. Er zog zunächst zu seinem Bruder. Aber auch der war offenbar mit Betreuung und Pflege überfordert. Schizophrene Psychosen gehen mit akuten psychotischen Phasen einher. Laut Antrag der Staatsanwaltschaft ...