Ausgabe vom 05.12.2025 Seite 14
Suchbegriffe 05.12.2025 14
BGH: âMiss Moneypennyâ nicht geschützt karlsruhe Sekretariatsdienste dürfen in Anspielung auf âMiss Moneypennyâ aus der âJames Bondâ-Filmreihe beworben werden. Die Figur genieÃe keinen Werktitelschutz, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. âMiss Moneypennyâ ist in der Reihe um âAgent 007â die Sekretärin von Bonds Chef M. âEs fehlt sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die der fiktiven Figur der âMiss Moneypennyâ in den âJames Bondâ-Filmen einen hinreichend individualisierten Charakter mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit verleihen würdenâ, hieà es. Mit der Entscheidung (Az. I ZR 219/24) bestätigten die obersten Zivilrichterinnen und -richter das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg. Eine Firma, die Nutzungsrechte an den Filmwerken hat, klagte sich damit erfolglos durch die Instanzen. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei âMiss Moneypennyâ um ein selbstständig schutzfähiges Werk, im Fachjargon heiÃt das âtitelfähigâ. Semperopernball ehrt Iris Berben Die Schauspielerin Iris Berben erhält 2026 den Preis des Dresdner Semperopernballs. Der Choros Award würdige ...
