Ausgabe vom 05.12.2025 Seite 14

Suchbegriffe 05.12.2025    14


BGH: „Miss Moneypenny“ nicht geschützt karlsruhe Sekretariatsdienste dürfen in Anspielung auf „Miss Moneypenny“ aus der „James Bond“-Filmreihe beworben werden. Die Figur genieße keinen Werktitelschutz, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. „Miss Moneypenny“ ist in der Reihe um „Agent 007“ die Sekretärin von Bonds Chef M. „Es fehlt sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die der fiktiven Figur der „Miss Moneypenny“ in den „James Bond“-Filmen einen hinreichend individualisierten Charakter mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit verleihen würden“, hieß es. Mit der Entscheidung (Az. I ZR 219/24) bestätigten die obersten Zivilrichterinnen und -richter das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg. Eine Firma, die Nutzungsrechte an den Filmwerken hat, klagte sich damit erfolglos durch die Instanzen. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei „Miss Moneypenny“ um ein selbstständig schutzfähiges Werk, im Fachjargon heißt das „titelfähig“. Semperopernball ehrt Iris Berben Die Schauspielerin Iris Berben erhält 2026 den Preis des Dresdner Semperopernballs. Der Choros Award würdige ...