Ausgabe vom 31.03.2023 Seite 6

Suchbegriffe 31.03.2023    6


Im Härtefall gibt es Geld Bund und Länder beschließen Hilfen für Menschen mit Öl- und Pelletheizungen Haushalte mit besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets können bald mit einer Entlastung rechnen. Bund und Länder haben sich nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung von Härtefallhilfen geeinigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag in Berlin mit. Konkret geht es um Verwaltungsvereinbarungen. Die Strom- und Gaspreisbremsen gelten bereits seit März.Wer wird entlastet?Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten betroffen sind ? und zwar bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitze, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Beantragt werden können nicht rückzahlbare Zuschüsse.Entlastet werden sollen Eigentümer von Heizungsanlagen ? aber auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieterinnen und Mieter selbst ...