Ausgabe vom 31.03.2023 Seite 14
Suchbegriffe 31.03.2023 14
Neuer Betriebsinhaber muss Arbeitsverhältnisse fortführen Wird ein Betrieb verkauft, muss der neue Inhaber die bestehenden Arbeitsverhältnisse unverändert fortführen. Darauf weist Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, hin.Laut Paragraf 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches tritt er in die Rechte und Pflichten des bisherigen Inhabers ein. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können in diesem Fall nicht vor Ablauf eines Jahres geändert werden.Beschäftigte müssen schriftlich über den Zeitpunkt des Betriebsübergangs informiert werden, über den Grund dafür, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen und alle Maßnahmen, die die Beschäftigten betreffen ? auch über betriebsbedingte Kündigungen, die der Käufer beabsichtigt. Anschließend haben sie einen Monat Zeit, dem Betriebsübergang schriftlich zu widersprechen.Tun sie das, geht das Arbeitsverhältnis nicht auf den neuen Betriebsinhaber über, sondern besteht mit dem bisherigen Inhaber weiter. Hat dieser keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr für den Mitarbeiter, wird er in der Regel das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt kündigen. Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist hingegen unwirksam. dpa Schmerzen wie beim Bandscheibenvorfall Verspannter Piriformis-Muskel Stechende ...