Ausgabe vom 09.09.2023 Seite 20

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Tackernadel stoppt Bürgerbegehren Formfehler bei Unterschriftenliste gegen Stockwerk des Rathaus-Neubaus: Hörsteler Rat lehnt Zulässigkeit ab HÖRSTEL. ?Nicht zulässig?? so lautet der Beschluss des Hörsteler Stadtrates über den Antrag auf Vorprüfung eines Bürgerbegehrens, das sich gegen den dritten Stock des Rathausneubaus richtet. Nach langer Diskussionen und vielen Wortmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, sah die Mehrheit im Stadtrat keine andere Möglichkeit, als den Antrag abzulehnen. Damit ist das von einer Bürgerinitiative beantragte Bürgerbegehren erst einmal vom Tisch.Zuvor war eine leidenschaftliche Diskussion entbrannt, angeheizt von mehr als 75 Bürgern, die aber nicht nur wegen des Bürgerbegehrens, sondern wegen der Birgter St.-Bonifatius-Schule gekommen waren.Bei der Debatte um die Vorprüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens betonte Ostholthoff: ?Es geht um die Zulässigkeit des Verfahrens.? Es gehe nicht um den Ratsbeschluss selbst, der das dritte Stockwerk beim Neubau vorsieht. Nur der Antrag auf Vorprüfung sei Gegenstand der Diskussion und das Rechtsgutachten, das zu dem Schluss komme, dass dieser Antrag ungültig sei.Die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens ? Wenzel Everwand, Rüdiger Keller und Rita Averbeck ? erläuterten ...