Ausgabe vom 14.03.2025 Seite 16
Suchbegriffe 14.03.2025 16
Warnung vor Käuferschutz-Versprechen RHEINE. Ein groÃer Anteil der Online-Einkäufe wird über Bezahldienste wie âPaypalâ, âKlarnaâ und âAmazon Payâ abgewickelt. Deren jeweiliger Käuferschutz soll Kundinnen und Kunden absichern, wenn die Ware Mängel aufweist oder gar nicht ankommt. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW sind Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen allerdings an der Tagesordnung. Anlässlich des Weltverbrauchertages am morgigen Samstag, 15. März, warnt die Verbraucherzentrale: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht in Sicherheit wiegen. Der Käuferschutz ist eine individuelle Vereinbarung mit den Bezahldiensten. Dabei gelten die Bedingungen und Regeln der Anbieter. Davon unabhängig gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte wie Widerruf und Gewährleistung. Häufig kommt es vor, dass Verbraucher in einem Schadensfall vergeblich versuchen, den Käuferschutz geltend zu machen oder schwierige Kommunikation beklagen. Sie legen Nachweise über Produktmängel vor oder beanstanden, dass die Ware gar nicht geliefert worden ist, und erhalten trotzdem kein Geld zurück. Denn, was viele nicht wissen: Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz. Daher ist ein ...