Ausgabe vom 17.07.2025 Seite 3
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Urteil nach Schlachthof-Einbruch oldenburg/lohne Zwei Aktivisten sollen für Schäden nach einem Einbruch in einen Schlachthof im Landkreis Vechta aufkommen. Sie begingen Hausfriedensbruch und müssen dafür zahlen, wie das Landgericht Oldenburg urteilte. Eine Tierschützerin soll darüber hinaus Schadenersatz zahlen, weil sie Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen veröffentlicht hat. Die Aktivisten drangen im Mai 2024 nachts in den Betrieb in Lohne ein. Auf den heimlich aufgenommenen Videos ist zu sehen, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in einen Schacht gefahren werden, um dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt zu werden. Dies ist eine gängige Schlachtmethode. Die Aufnahmen zeigen, dass die Schweine unruhig werden und schreien. Laut Gericht ist die Aktivistin dafür verantwortlich, dass die Organisation Animal Rights Watch das Material veröffentlicht hat. Sie sei eine âStörerinâ, auch wenn sie idealistisch gehandelt habe. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachgewiesen werden. Beide müssen die Anwaltskosten tragen. Die Aktivisten wollen das Urteil anfechten. Auto gestohlen und Polizeiwagen gerammt bielefeld Zwei Männer haben sich am Dienstagabend eine Verfolgungsjagd mit der ...