Ausgabe vom 17.07.2025 Seite 7
Suchbegriffe 17.07.2025 7
Rabatte werden oft zum Streitfall Bei Preisnachlässen müssen Einzelhandelsketten Regeln einhalten Karlsruhe Beim Einkaufen ist der Preis oft das schlagende Argument, wenn Kundinnen und Kunden zwischen verschiedenen Produkten die Auswahl haben. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen mit Rabattaktionen, Bonusprämien oder Bestpreisgarantien für ihre Ware werben. Doch wer mit PreisermäÃigungen locken will, muss rechtlich einiges beachten. Inzwischen häufen sich Gerichtsentscheidungen, weil sich Unternehmen nicht an die Vorgaben gehalten haben. Ob Amazon oder Lidl, immer wieder rüffeln Richterinnen und Richter auch groÃe Konzerne. Am Mittwoch hat der Discounter Penny im Rechtsstreit um Preisangaben in einem Prospekt vor dem Landgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Richter erklärten bestimmte Darstellungsformen der Werbung für unzulässig (Az.: 84 O 92/24). Welcher Preis wird ausgeschrieben? Die sogenannte Preisangabenverordnung regelt, wie Unternehmen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern die Preise ihrer Waren oder Leistungen angeben müssen. Da steht zum Beispiel drin, dass immer der Gesamtpreis angegeben werden muss â also der Betrag, den Kunden einschlieÃlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile pro Ware ...