Ausgabe vom 27.09.2025 Seite 18
Suchbegriffe 27.09.2025 18
Wenn der Job auf dem Spiel steht Eine Kündigung ist nicht gleich das Ende: Das Arbeitsrecht bietet Beschäftigten starke Schutzmechanismen RHEINE. Der Schock ist oft groÃ, wenn der Brief mit der Kündigung im Briefkasten liegt oder der Chef das unangenehme Gespräch sucht, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Grundsätzlich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland aber nicht schutzlos gestellt. Wer seine Rechte kennt und richtig reagiert, kann gegen eine Kündigung vorgehen und vielleicht sogar seinen Arbeitsplatz retten oder zumindest die Zahlung einer Abfindung erwirken. Nach Erhalt einer Kündigung gilt vor allem eines: Ruhe bewahren. Auch wenn die Enttäuschung und Unsicherheit groà sind, sollten Betroffene überlegt handeln. Man sollte vor allem keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, der nicht anwaltlich überprüft wurde. Ansonsten droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von zwölf Wochen. Eine Sperrzeit tritt ein, wenn sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhält, ohne einen Grund dafür zu haben: die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag oder auch, wenn man durch pflichtwidriges Verhalten Anlass für die ...
