Ausgabe vom 28.01.2023 Seite 13
Suchbegriffe 28.01.2023 13
Schriftlicher Hinweis vor Buchung nötig Reiserecht: Energiezuschläge von Hotels unter Bedingungen erlaubt Energiezuschläge für Hotels und Herbergen sind laut der Verbraucherzentrale Berlin rechtens, müssen aber bei der Buchung transparent gemacht werden. ?Solange die Unterkunft Zusatzkosten wie den Energiezuschlag transparent macht und den Gast nicht erst bei der Ankunft in der Rezeption darüber informiert, spricht rechtlich nichts dagegen?, so Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale. In der Regel gelte der Tarif, der bei Buchung vereinbart wurde.?Wenn so ein Energiezuschlag erst hinterher beim Begleichen der Rechnung erscheint und damit die Gesamtsumme erhöht, muss der Aufpreis nicht gezahlt werden?, so Frindte. Das gilt für deutsche Unterkünfte ? im Ausland kann es abweichende Regelungen geben.Anbieter von Pauschalreisen müssen auf mögliche nachträgliche Preiserhöhungen vor der Buchung schriftlich hinweisen. Solche Preisänderungsklauseln dürfen laut Verbraucherzentrale nicht unklar formuliert sein oder aus Floskeln bestehen. Sonst seien sie unwirksam.Nachträglich darf der Pauschalreisepreis um bis zu acht Prozent angehoben werden. Die Preiserhöhung muss bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgemacht werden. In den 20 Tagen vor der ...