Ausgabe vom 28.01.2023 Seite 33
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Von Polizei bis Personalien Der ADAC gibt Tipps, was nach einem Unfall zu tun ist Was muss man nach dem Autounfall tun? Der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) rät zu folgendem Vorgehen: Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten und dann das Warndreieck aufstellen ? in einem Abstand von 50 bis 100 Metern. Eine Warnweste muss im Auto sein, und es ist sinnvoll, sie auch anzuziehen ? vor allem auf viel befahrenen Straßen und bei schlechter Sicht. Erste Hilfe leisten, wenn nötig Krankenwagen rufen. Beweise sammeln (dazu gehören Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an den Autos). Sich nach Zeugen umschauen und deren Personalien aufnehmen. mit dem Unfallgegner klären, ob die Polizei gerufen werden sollte ? auf jeden Fall, wenn Miet- und Firmenwagen in den Unfall verwickelt sind. Außerdem bei größeren Sachschäden ? bei kleinen Kratzern kommt die Polizei möglicherweise nicht. Gerufen werden sollte die Polizei, wenn jemand verletzt wurde. Außerdem, wenn man sich mit dem Gegner streitet oder er sich aus dem Staub gemacht hat. Die Polizei hält fest, wer gegen Verkehrsregeln verstoßen hat.Auch räumt der ADAC mit einem verbreiteten Irrtum auf: ?Die Beamten klären nicht, wer für den Schaden aufkommen muss. Deshalb macht es auch keinen Sinn, mit den Polizisten ...