Ausgabe vom 01.02.1992 Seite 20

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»Testament*ein Service der Beratungsstelle Rheine. — „Das Testament" — eine Serie in elf Abschnitten: Mit Teil XI wird sie heute abgeschlossen. Dabei handelt es sich um ein Service der Beratungsstelle für ältere Menschen und Angehörige im Caritasverband Rheine (Lingener Straße 11, Fernruf 86 23 02 oder 86 23 09 oder 86 20Zentrale mit Rückrufmöglichkeit). Die abschließende Folge befaßt sich mit dem Thema „Bekommt das Finanzamt automatisch einen Anteil von meinem Nachlaß?" Nein, nicht immer. Erbschaftssteuer fällt nur dann an, wenn gewisse Freibeträge überschritten werden. Einige Beispiele sollen dazu einen Anhaltspunkt bieten: Dem überlebenden Ehegatten steht ein Freibetrag von 250 000 Mark zu. Bei Kindern bleibt ein Betrag bis zu 90 000 Mark steuerfrei. Haben die Kinder das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet, kommen noch nach Alter gestaffelte Versorgungsfreibeträge hinzu. Steuerfrei bleibt Vermögen, welches anerkannten gemeinnützigen Organisationen oder Einrichtungen vermacht wird. „Wer sein Haus bestellt, denkt an den Tag danach, denkt an das, was er durch Arbeit und Zugewinn als als sein Lebenswerk hinterläßt". Manch einen tröstet und bereichert der Gedanke, daß er mit seiner Hinterlassenschaft sein Lebenswerk fortsetzen kann. ...